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   KG, 13.03.2008 - 22 W 17/08   

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https://dejure.org/2008,5986
KG, 13.03.2008 - 22 W 17/08 (https://dejure.org/2008,5986)
KG, Entscheidung vom 13.03.2008 - 22 W 17/08 (https://dejure.org/2008,5986)
KG, Entscheidung vom 13. März 2008 - 22 W 17/08 (https://dejure.org/2008,5986)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindung eines Gerichts bei formal ordnungsgemäße Verweisung eines Prozesskostenhilfeverfahrens; Ablehnung der Prüfung der erforderlicher Erfolgsaussicht einer Klage wegen Unzuständigkeit eines Gerichts bezüglich eines Rechtsstreits; Ablehnung der Bewilligung von ...

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 281

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114; ZPO § 281
    Bindung des bezeichneten Gerichts einer formal ordnungsgemäßen Verweisung eines Prozesskostenhilfeverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 707
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 09.03.2006 - 22 W 33/05

    Bindungswirkung der Verweisung im PKH-Verfahren; Haftung des Vermieters für

    Auszug aus KG, 13.03.2008 - 22 W 17/08
    Lehnt es dennoch die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Klage allein mit der Begründung ab, es halte sich für die Verhandlung und Entscheidung des beabsichtigten Rechtsstreits nicht zuständig, so liefe das auf das mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbare Ergebnis hinaus, dass dem Antragsteller eine sachliche Prüfung seines Anliegens allein unter Hinweis auf eine vermeintlich fehlende gerichtliche Zuständigkeit versagt bliebe (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27. Oktober 1992 - 5 AS 5/92 -, NJW 1993, 751 f; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 5. Juni 1991 - XII AZR 14/91 -, NJW-RR 1991, 1342, 1343; Senat, Beschluss vom 9. März 2006 - 22 W 33/05 -, OLG Report 2006, 559).
  • BAG, 27.10.1992 - 5 AS 5/92

    Verweisungsbeschluß im PKH-Verfahren

    Auszug aus KG, 13.03.2008 - 22 W 17/08
    Lehnt es dennoch die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Klage allein mit der Begründung ab, es halte sich für die Verhandlung und Entscheidung des beabsichtigten Rechtsstreits nicht zuständig, so liefe das auf das mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbare Ergebnis hinaus, dass dem Antragsteller eine sachliche Prüfung seines Anliegens allein unter Hinweis auf eine vermeintlich fehlende gerichtliche Zuständigkeit versagt bliebe (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27. Oktober 1992 - 5 AS 5/92 -, NJW 1993, 751 f; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 5. Juni 1991 - XII AZR 14/91 -, NJW-RR 1991, 1342, 1343; Senat, Beschluss vom 9. März 2006 - 22 W 33/05 -, OLG Report 2006, 559).
  • BGH, 05.06.1991 - XII ARZ 14/91

    Bestimmung der Gerichtszuständigkeit im Verfahren über der Gewährung von

    Auszug aus KG, 13.03.2008 - 22 W 17/08
    Lehnt es dennoch die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Klage allein mit der Begründung ab, es halte sich für die Verhandlung und Entscheidung des beabsichtigten Rechtsstreits nicht zuständig, so liefe das auf das mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbare Ergebnis hinaus, dass dem Antragsteller eine sachliche Prüfung seines Anliegens allein unter Hinweis auf eine vermeintlich fehlende gerichtliche Zuständigkeit versagt bliebe (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27. Oktober 1992 - 5 AS 5/92 -, NJW 1993, 751 f; Bundesgerichtshof, Beschluss vom 5. Juni 1991 - XII AZR 14/91 -, NJW-RR 1991, 1342, 1343; Senat, Beschluss vom 9. März 2006 - 22 W 33/05 -, OLG Report 2006, 559).
  • LAG Köln, 24.06.2009 - 7 Ta 162/08

    PKH; Verweisungsbeschluss; Rechtsweg; sic-non-Fall

    Kann aber eine Klage nicht wegen der Unzulässigkeit des beschrittenen Rechtsweges abgewiesen werden, kann auch ein zugehöriger Prozesskostenhilfe-Antrag nicht allein wegen der Unzulässigkeit des beschrittenen Rechtsweges wegen nicht hinreichender Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung zurückgewiesen werden (KG MDR 2008, 707 f.; LAG Berlin vom 19.03.2003, 17 Ta 541/04).
  • KG, 17.04.2008 - 2 AR 19/08

    Bestimmung des zuständigen Gerichts: Zuständigkeits-Streitwert einer bezifferten

    Dies gilt auch bei einer Verweisung im Prozesskostenhilfeverfahren (ebenso BGH, NJW-RR 1991, 1342; KG, Beschl. vom 13.03.2008, Geschz. 22 W 17/08).
  • OLG Celle, 27.07.2011 - 4 AR 41/11

    Verweisung; Bindungswirkung; Prozesskostenhilfeverfahren

    Denn nach heute ganz überwiegend in Rechtsprechung und Schrifttum vertretener Meinung ist ein im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren ergangener Verweisungsbeschluss nur für dieses bindend, jedoch nicht für ein zu diesem Zeitpunkt noch nicht anhängiges Hauptsacheverfahren (BGH NJW-RR 2010, 209 und ebenso BAG NJW 1993, 751; durch letztgenannte BAG-Entscheidung hatte sich auch der Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs in BGH NJW-RR 1992, 59 erledigt; ebenso Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 281 Rn. 16 b; Prütting in Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Aufl., § 281 Rn. 51; Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 281 Rn. 79; Musielak, ZPO, 8. Aufl., § 281 Rn. 16 und aus der obergerichtlichen Rechtsprechung OLG Saarbrücken FamRZ 1978, 807; OLG Karlsruhe OLGZ 85, 123; KG MDR 2008, 707; a. A. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 69. Aufl., § 281 Rn. 32; OLG Düsseldorf Rpfleger 1979, 431).
  • KG, 14.05.2009 - 2 AR 15/09

    Bestimmung des sachlich zuständigen Gerichts: Grenzen der Bindungswirkung eines

    Nach § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO bewirkt der Verweisungsbeschluss im Grundsatz bindend die Unzuständigkeit des verweisenden Gerichtes und die Zuständigkeit des Gerichtes, an das verwiesen wird; dies gilt auch bei einer Verweisung im Prozesskostenhilfeverfahren (ebenso BGH, NJW-RR 1991, 1342; KG, Beschluss vom 13. März 2008, 22 W 17/08).
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